ERGO Gewerbehaftpflicht

Branchenspezifische und individuelle Absicherung

  • Individueller Versicherungsschutz

  • Langjährige Erfahrung & Expertise

  • Maßgeschneiderte Produkte speziell auf Sie zugeschnitten

  • Jederzeit für eine persönliche telefonische Beratung zur Verfügung

Was wird von der ERGO Gewerbehaftpflicht abgesichert?

Als ERGO Geschäftsstelle in Unterhaching sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner in Sachen Gewerbehaftpflichtversicherung. Von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise profitieren sowohl junge Start-ups als auch etablierte Unternehmen. Wir legen besonders Wert auf eine individuelle Beratung, um für Ihre Unternehmung das bestmögliche Versicherungspaket zu schnüren.

Die Gewerbe Haftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz vor allen Arten von Haftungsfällen. Dazu gehören nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch Vermögensschaden, für die Ihr Unternehmen haftbar gemacht werden kann. Sie übernimmt auch die Kosten für einen Rechtsstreit, sollte es dazu kommen.

  • Personenschäden
    Verletzung von Gesundheit und Leben Dritter (z.B. Heilbehandlungskosten)

  • Sachschäden
    Beschädigung von Sachen im Eigentum Dritter (z.B. Reparaturkosten)

  • Vermögensschäden
    Als Folge eines Personen- oder Sachschadens: beispielsweise Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall

Die Vorteile der Gewerbehaftpflichtversicherung

  • Möglichkeit zur Kombination mit Privathaftpflicht

  • Schutz bei gemieteten oder geleasten Objekten

  • Absicherung verschiedener Schadensarten

  • Schutz vor Umweltschäden

  • Besitzstandsgarantie

  • Innovationsgarantie

  • Hohe Versicherungssummen

  • Individuelle Anpassung

  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten

  • Schutz vor finanziellen Risiken

Warum eine Gewerbehaftpflichtversicherung wichtig ist

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jedes Gewerbe. Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Belastungen, die im Falle eines vom Unternehmen verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschadens entstehen können. Ohne einen passenden Versicherungsschutz können solche Fälle zur Existenzbedrohung werden.

Sie haben Fragen zur Gewerbehaftpflicht?

Für eine effiziente Klärung Ihrer Anliegen, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihre Fragen zu besprechen!

Wer benötigt eine Gewerbehaftpflichtversicherung?

Es wird grundsätzlich allen Unternehmern empfohlen, über eine Gewerbehaftpflicht nachzudenken – unabhängig von Betriebsgröße, Berufsgruppen und Branchen.

Sie ist gerade für kleinere Unternehmen aber auch Freiberufler und Selbstständige von Bedeutung. Ohne eine solche Betriebshaftpflicht sind Betriebe verpflichtet, bei Schadensfällen mit ihrem gesamten Vermögen zu haften. Dies kann für Einzelunternehmer, die ihr Privatvermögen riskieren, besonders existenzbedrohend sein.

Große Firmen oder Konzerne können unter Umständen die finanzielle Last solcher Fälle tragen, aber für Existenzgründer ist dies in der Regel nicht möglich. Personenschäden können zu enormen Forderungen führen, man denke nur an die lebenslange Zahlung einer Invalidenrente.

In bestimmten Branchen oder Berufsgruppen ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben oder wird von den Auftraggebern verlangt.

ERGO Gewerbe Haftpflichtversicherung

Das sollten Sie wissen:

Man darf dabei nicht den Fehler machen, sich auf die private Haftpflichtversicherung zu verlassen, da Tätigkeitsschäden dort explizit ausgeklammert sind (§ 4 Ziff. I, 6. b AHB).

Welche Schäden übernimmt die Gewerbehaftpflicht Versicherung der ERGO?

Die Gewerbehaftpflicht Versicherung übernimmt eine Vielzahl von Schäden. Hierzu gehören unter anderem Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter entstehen. Auch Schäden an gemieteten oder geleasten Räumlichkeiten sind abgedeckt. Zudem können auch Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten zufügen, von der Versicherungsgesellschaft übernommen werden. Auch die Nachsorgekosten bei Umweltschäden oder finanziellen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß erfüllte Aufgaben entstehen, können durch die Gewerbehaftpflicht abgedeckt werden.

Es ist daher ratsam, eine solche Versicherung frühzeitig abzuschließen. Dabei ist zu beachten, dass in vielen Fällen eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Diese stellt den Teil des Schadens dar, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst tragen muss. Auch berechtigte Ansprüche Dritter werden von den Versicherungsgesellschaften geprüft und bei Anerkennung beglichen

Diese Schäden werden beispielsweise abgedeckt

Personenschaden

Stellen Sie sich vor, ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen arbeitet mit einer schweren Maschine und verursacht aus Versehen einen Unfall, bei dem ein Dritter schwer verletzt wird. Diese Person muss sich einer langwierigen Heilbehandlung unterziehen und erfährt einen Verdienstausfall.

Die gesamten Kosten belaufen sich auf rund 100.000€. In so einem Fall tritt die ERGO Gewerbehaftpflicht ein und übernimmt diese Kosten.

Sachschaden

Ein anderer Fall könnte folgender sein: Ein Mitarbeiter beschädigt versehentlich die hochwertige Technikausstattung eines Kunden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf etwa 50.000€.

Die Haftpflichtversicherung für Gewerbe der ERGO springt in diesem Fall ein und deckt die Kosten für den entstandenen Sachschaden.

Gebäudeschäden

Zum Schluss ein Beispiel für Gebäudeschäden. Ein Architekt, der für Ihr Unternehmen arbeitet, hat einen Fehler in seinen Plänen gemacht. Dies führt dazu, dass ein Gebäudeteil einstürzt.

Die Kosten für den Wiederaufbau und die Mängelbeseitigung liegen bei etwa 500.000€. Hierbei leistet die ERGO als Versicherer mit der Gewerbehaftpflicht wiederum einen wichtigen Beitrag und übernimmt die Kosten.

Welche Schäden werden nicht durch die gewerbliche Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Die Gewerbe Haftpflichtversicherung beinhaltet verschiedene Ausschlüsse und deckt nicht alle Schäden ab. Dazu gehören:

  • Vermögensschäden: Insbesondere sogenannte echte Vermögensschäden sind nicht abgedeckt. Dazu zählen Schäden, die nicht in Zusammenhang mit einem Sach- oder Personenschaden entstehen, jedoch beispielsweise aus einer falschen Beratung resultieren können.

  • Erfüllungsansprüche: Schadensersatzforderungen, die aufgrund einer mangelhaften Erfüllung eines vertraglich festgelegten Auftrags entstehen, werden nicht abgedeckt. In einem solchen Fall fordert der Auftraggeber beispielsweise eine Neuausführung der mangelhaften Arbeit, deren Kosten nicht von der Gewerbe-Haftpflichtversicherung übernommen werden.

  • Eigenschäden: Falls ein Arbeitnehmer oder der Versicherungsnehmer selbst ein Werkzeug beschädigen sollte, wird dieser Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt.

  • Vorsatz: Schäden, die absichtlich verursacht wurden, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn schadhafte oder ungeeignete Holzdielen aus Vorrat für eine Balkonsanierung eingesetzt werden und diese zu einem Personen- oder Sachschaden führen.

Online Termin buchen

Oftmals lassen sich bestimmte Themen wesentlich leichter in einem Gespräch klären. Nutzen Sie deshalb gerne unser Online Buchungssystem für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Welche Versicherungssummen werden in der ERGO Gewerbehaftpflicht abgedeckt?

Branchenspezifische Risiko Absicherung

Individueller Schutz für Ihr Unternehmen: Die ERGO Gewerbe Haftpflichtversicherung bietet eine gezielte Absicherung für Ihr Unternehmen, die perfekt auf die speziellen Bedürfnisse Ihrer Branche abgestimmt ist.

Bei der Wahl der Versicherungssumme für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung haben Sie folgende Optionen:

Bei der Wahl der Versicherungssumme für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung haben Sie folgende Optionen:

  • 3 Mio. Euro

  • 5 Mio. Euro

  • 10 Mio. Euro

Mit der ERGO Gewerbe Haftpflichtversicherung erhalten Sie genau die Absicherung, die Ihr Unternehmen benötigt – leistungsfähig und transparent.

Immer inklusive

Innovationsgarantie

Mit dieser Garantie profitieren Sie automatisch von allen kostenfreien Verbesserungen im Service, die in zukünftigen Tarifgenerationen eingeführt werden.

Besitzstandsgarantie

Sollte Ihr früherer Vertrag einen umfassenderen Schutz bieten, bleibt dieser trotz dem neuen Vertrag bestehen.

Sie wünschen sich zusätzlich private Sicherheit?

Erweitern Sie Ihren Schutz einfach mit zusätzlichen Optionen wie einer Privat-Haftpflichtversicherung bis 50 Mio. Euro.

Mit dem Best Tarif erhalten Sie eine umfassende private Absicherung, die unter anderem Leistungen bei Schlüsselverlust, Forderungsausfall und Neuwertentschädigung beinhaltet.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Die Gewerbehaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den finanziellen Risiken, die aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, entstanden aus Ihrer gewerblichen Tätigkeit, resultieren können.

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die während Ihrer gewerblichen Tätigkeit entstehen können. Darüber hinaus können auch die Kosten für Umweltschäden und Rechtsstreitigkeiten abgedeckt werden.

Ja, dazu gehören beispielsweise vorsätzliche oder wissentlich herbeigeführte Schäden. Auch Schäden, die durch Kriegsereignisse oder durch nukleare Ereignisse entstehen, sind in der Regel nicht versichert.

Die ERGO Gewerbe Haftpflichtversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Versicherungssumme individuell auf Ihr Unternehmen abzustimmen. Sie können zwischen 3 Mio. Euro, 5 Mio. Euro und 10 Mio. Euro wählen.

Mit der ERGO Gewerbe Haftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Schutz mit zusätzlichen Optionen wie einer Privat-Haftpflichtversicherung bis 50 Mio. Euro zu erweitern.

Die Innovationsgarantie bedeutet, dass Sie automatisch von allen kostenfreien Verbesserungen im Service profitieren, die in zukünftigen Tarifgenerationen eingeführt werden.

Die Besitzstandsgarantie garantiert Ihnen, dass Ihr bisheriger Versicherungsschutz, sofern dieser umfassender ist als Ihr neuer Vertrag, bestehen bleibt.

Es wird grundsätzlich allen Unternehmern empfohlen, über eine Gewerbehaftpflicht nachzudenken. Aber es ist keine grundsätzliche Pflicht. Ohne eine solche Versicherung sind Sie allerdings verpflichtet, bei Schadensfällen mit Ihrem gesamten Vermögen zu haften.

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Thomas Ostermair