bAV für tarifgebundene Handwerksbetriebe, Fachverbände und Innungen

SHK, Elektro, Metallhandwerk, IGM, CGM uvm.

  • Die bAV ist ein gesetzliches Angebot von Arbeitgebern zur zusätzlichen Altersvorsorge

  • Für tarifgebundene Handwerksbetriebe der CGM ist die bAV wichtig für finanzielle Absicherung und Mitarbeiterbindung

  • Thomas Ostermair berät zur betrieblichen Altersvorsorge, um Haftungsrisiken zu vermeiden und tarifvertragliche Vorgaben einzuhalten

  • Bei Verstößen gegen tarifvertragliche Vorgaben können Geldbußen drohen

Die betriebliche Altersvorsorge für tarifgebundene Innungsfachbetriebe

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein entscheidendes Element für tarifgebundene Handwerksbetriebe, Fachverbände und Innungen im SHK, Elektro- und Metallhandwerk sowie der IGM und CGM. Zu diesen Handwerksberufen innerhalb der genannten Verbände gehören zum Beispiel Installateure und Heizungsbauer, Elektriker, Metallbauer sowie andere Gewerke. Die bAV ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung der finanziellen Zukunft der Mitarbeiter und zur Stärkung der Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.

In Zeiten des Fachkräftemangels kann eine attraktive bAV auch ein entscheidender Faktor bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter sein. Wir unterstützen Handwerksbetriebe dabei, passende Vorsorgelösungen zu finden und gemäß den Tarifbedingungen umzusetzen. Durch unsere Expertise können wir dazu beitragen, die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu stärken.

Wir bieten individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Handwerksbetriebs zugeschnitten sind. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge können wir maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten und die betriebliche Effizienz verbessern. Mit unseren flexiblen und anpassbaren Vorsorgelösungen können wir sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter die bestmögliche Absicherung für seine individuellen Bedürfnisse erhält.

Die tarifgebundenen Innungsfachbetriebe

Wir suchen dringend Fachkräfte
professionelle Beratung

Beratung aus einer Hand durch ERGO Versicherungen

Betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Themenfeld mit vielfältigen Einflüssen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Sie ist aber auch ein wichtiges Instrument zur Bindung und Gewinnung von Arbeitnehmern und zur Motivation der Belegschaft.

Wir bieten Ihnen dazu eine Umfangreiche Beratung an, die alle relevanten nachgenannten Anforderungen erfüllt:

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung gem. § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) in Verbindung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

  • Rechtssichere Umsetzung von tarifvertraglichen Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung

  • Erfüllung der Vorschriften des §2 Ziff. 13 NachwG (Nachweisgesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen zuletzt geändert am 20.07.2022)

  • Erstellung einer arbeitsrechtlich geprüften Versorgungsordnung für alle Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung

  • Vermeidung von Haftungsansprüchen gegen den Arbeitgeber

  • Prüfung von möglichen Haftungsrisiken bei der Übernahme von bestehenden Versorgungen.

  • Attraktive Angebote für alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

  • Gestaltung und Einführung weiterer Instrumente von „social benefits“ zur Positionierung und Attraktivität am Arbeitsmarkt.

Optimieren Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge mit uns

Nutzen Sie unsere 30-jährige Fachkenntnis und die erstklassigen Produkte der ERGO. Wir sorgen für einen reibungslosen und zuverlässigen Ablauf Ihrer betrieblichen Vorsorge von Anfang bis Ende.

Hierfür haben wir ein spezifisches Verfahren entwickelt, das wir auf jedes Unternehmen individuell zuschneiden. Eine auf diese Weise geplante bAV-Versorgungsordnung schafft Klarheit in Ihrem Unternehmen und kann gleichzeitig Ihre Dokumentationspflichten als Unternehmer erfüllen. Unter anderem werden Aspekte wie Probezeit und Zuschusshöhe für Vollzeit-, Teilzeitkräfte, Geschäftsführer und Auszubildende geregelt.

Wir unterstützen Sie aktiv bei:

  • der Einrichtung der bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Tarifleistungen und Probezeit

  • Übernahme bereits bestehender Versorgungen

  • der bAV-Beratung von Mitarbeitern und Geschäftsführern

  • technischen Änderungen z.B. Beitragsänderung oder Austritt aus dem Unternehmen

  • der bAV-Datenkommunikation zur Buchhaltung/Steuerberater (Beiträge, Beginn, Berücksichtigung von Probezeiten etc.)

  • der bAV-Beratung z.B. bei noch nicht volljährigen Azubis (Elternberatung)

Männlicher und weiblicher Ausbilder

Was sind die Vorteile der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Einhaltung & Erfüllung von Tarifverträgen

  • Anziehung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern

  • Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität

  • Steuerliche Förderung

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität durch zusätzliche Vorsorgeleistungen

  • Möglichkeit der Gestaltung individueller Vorsorgelösungen für Mitarbeiter

  • Möglichkeit der Risikoabsicherung für den Betrieb und die Mitarbeiter durch zusätzliche Versicherungsleistungen

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter

  • Steuerliche Vorteile durch Entgeltumwandlung

  • Sozialversicherungsbeiträge werden reduziert

  • Arbeitgeberzuschuss

  • Leistungen sind Insolvenzgeschützt

  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten

  • Keine Gesundheitsprüfung notwendig

  • Kann bei Jobwechsel mitgenommen werden

  • Staatliche Förderung durch Steuervorteile

Verstöße gegen tarifvertragliche Vorgaben

Verstöße gegen tarifvertragliche Vorgaben

Achtung: Verstoß gegen Nachweisgesetz!

Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit einer Geldbuße geahndet werden!

Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, dann sollten Sie:

  • Ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten der bAV informieren. Dazu gehört auf jeden Fall der Arbeitgeberzuschuss gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG

  • Die Information in der Personalakte dokumentieren

  • Eine Versorgungsordnung erlassen oder eine bestehende den neuen Gegebenheiten anpassen

  • Holen Sie sich professionelle Unterstützung und lagern somit Ihr Risiko aus

„Mein wichtigstes Kapital hat Füße. Jeden Abend verlässt es das Unternehmen. Ich kann nur hoffen, dass es am nächsten Morgen wiederkommt”


Alfred Bertschinger

Welche Strategien werden empfohlen, um Haftungsrisiken zu vermeiden?

Bei Betriebsbesuchen zeigt sich häufig, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge für die Altersvorsorge existieren. Als Fachleute können wir Risiken identifizieren und zukunftssichere Lösungen vorschlagen, die vor Haftung schützen.

Bei der Entscheidung für die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Versicherung muss ein passender und fachkundiger Versicherer gefunden werden.

Allerdings ist vielen Arbeitgebern nicht bewusst, dass nur wenige Anbieter alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge vollständig beherrschen und auch spezielle Branchenlösungen, wie beispielsweise die MetallRente, anbieten können.

Mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich, kann ich Sie umfassend beraten. Unsere individuellen Lösungen können dazu beitragen, Verstöße gegen tarifvertragliche Vorgaben zu vermeiden.

Metallrente

Benötigen Sie eine individuelle Beratung?

Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne um mehr über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für tarifgebundene Handwerksbetriebe, Fachverbände und Innungen SHK, Elektro, Metallhandwerk, IGM und der CGM zu erfahren und Ihren Arbeitnehmern diese wertvolle Zusatzleistung anzubieten.

München

Individuelle Beratung für tarifgebundene Innungsfachbetriebe der SHK, Elektro, Metallhandwerk, IGM und CGM

Als Ihr Vertreter von ERGO Versicherungen und Experte für betriebliche Altersvorsorge stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und die für Sie passende Lösung zu finden. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem breiten Portfolio an Vorsorgelösungen können wir sicherstellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter optimal für die Zukunft abgesichert sind.

Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden und tarifvertragliche Vorgaben einzuhalten.

Gemeinsam schaffen wir eine betriebliche Altersvorsorge, die Klarheit schafft, die Dokumentationspflichten erfüllt und die finanzielle Zukunft Ihrer Mitarbeiter sichert. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

Informieren Sie sich auch über die weiteren Dienstleistungen, wie z.B. unsere Unfallversicherung, Cyberversicherung, Gewerbehaftpflicht oder betriebliche Krankenversicherung.

Worauf kommt es außerdem an?

Wichtig ist auch die Kommunikation mit den Arbeitnehmern. Eine entsprechend formulierte Versorgungsordnung schafft Übersicht und Einheitlichkeit in der betrieblichen Altersversorgung.

Alle Arbeitnehmer sollten möglichst einzeln informiert und beraten werden, um sicherzustellen, dass das Thema verstanden wird.

Und: Die gesamte Beratung muss unbedingt dokumentiert werden – zum Schutz vor späteren Klagen.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wir unterstützen Handwerksbetriebe dabei, passende Vorsorgelösungen zu finden und umzusetzen. Mit unserer Expertise können wir dazu beitragen, die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu stärken.

Neu hinzukommende Mitarbeiter melden Sie ganz einfach nach Unterzeichnung des Beschäftigungsvertrages direkt an uns. Diese werden dann schnellstmöglich persönlich durch uns nach den Vereinbarungen in Ihrer firmeneigenen Versorgungsordnung beraten und entsprechend eingebunden. Wichtige Infos (z.B. Probezeit und Beitragsaufteilung) für die Lohnbuchhaltung, sowie eine vom Arbeitnehmer bestätigte Beratungsdokumentation als Ergänzung zum Arbeitsvertrag erhalten Sie im direkten Anschluss von uns.

Ausscheidende Mitarbeiter lösen wir aus der Versorgung heraus, sie können dann nach Wunsch den Einzelvertrag privat oder bei einem neuen Arbeitgeber fortführen.

In sehr vielen Fällen besteht die einfache Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer das vorhandene Deckungskapital eines bereits bestehenden Vertrages kostenfrei in die neue Versorgung übertragen lassen kann und somit nur ein Vertrag besteht, was auch zusätzliche Abschlusskosten vermeidet.

Wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht, wird seine Versorgung entsprechend der vereinbarten Konditionen fortgeführt. Die genauen Details hängen vom individuellen Vertrag und den Bedingungen des Versorgungsplans ab.

Im Falle einer längeren Krankheit eines Mitarbeiters werden die Leistungen entsprechend der vereinbarten Konditionen erbracht. Die genauen Details werden im individuellen Vertrag festgelegt.

Unsere Auszeichnungen

Beste Finanzkraft
Siegel fairster bAV Altersvorsorger 2022
bAV Kompetenz 2022

Kontaktieren Sie uns

Sie haben weitere Fragen zu unseren Produkten?

  • Über unser Kontaktformular oder unsere E-Mail-Adresse können Sie uns schnell eine Nachricht zukommen lassen. Geben Sie einfach die erforderlichen Daten ein, klicken Sie auf “senden”, und wir melden uns in Kürze bei Ihnen.

  • Wenn Sie direkt mit einem Experten sprechen möchten, zögern Sie nicht, uns anzurufen! Wir sind rund um die Uhr erreichbar und beantworten gerne alle Ihre Fragen.

Thomas Ostermair