Betriebsrentenstärkungsgesetz

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich über eine neue Förderung freuen

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Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein Gesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist und die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland stärken soll. Es enthält verschiedene Regelungen, die dazu beitragen sollen, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Betriebsrente erhalten.

Eine wichtige Neuerung des Gesetzes betrifft die sogenannte “reine Beitragszusage”. Hierbei zahlt der Arbeitgeber einen festen Beitrag in eine betriebliche Altersvorsorge ein, ohne dabei eine bestimmte Rentenhöhe zu garantieren. Stattdessen hängt die Höhe der späteren Rente von der Wertentwicklung der angelegten Beiträge ab.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erleichtert außerdem den Abschluss von Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen. So gibt es beispielsweise neue Freibeträge bei den Sozialabgaben für Arbeitgeber, wenn sie Geringverdienern eine Betriebsrente anbieten.

Insgesamt soll das Gesetz dazu beitragen, dass mehr Menschen im Alter finanziell abgesichert sind und gleichzeitig die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge gesteigert werden.

Die Rahmenbedingungen

Steuerfreie Beiträge

Seit dem Jahr 2018 ist es möglich, bis zu 8% (vorher 4%) der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei als Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge einzuzahlen.

Sozialabgabenfreiheit

Die Steuerfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bleibt auf höchstens 4% beschränkt.

Steuerfreier Höchstbetrag

Durch die Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags können nun auch Besserverdiener, Fach- und Führungskräfte häufig ihren Wunsch nach Absicherung allein durch eine Direktversicherung erfüllen.

Weitere Verbesserungen

  • Arbeitgeber sind nun verpflichtet, einen Zuschuss zur arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zu leisten.

  • Bestimmte Einkommensgruppen können nun einen Arbeitgeberförderbetrag zur arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung erhalten.

  • Durch eine Reduktion der Abgaben in der Rentenbezugsphase werden Betriebsrenten entlastet.

  • Es gibt einen Freibetrag für die betriebliche Altersversorgung, welcher bei der Anrechnung auf die Grundsicherung berücksichtigt wird.

  • Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die betriebliche Altersversorgung steuerfrei aufgestockt werden.

  • Durch Phasen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses können Beitragslücken entstehen, die geschlossen werden müssen.

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Thomas Ostermair