Die bAV ist ein gesetzliches Angebot von Arbeitgebern zur zusätzlichen Altersvorsorge
Für tarifgebundene Handwerksbetriebe der CGM ist die bAV wichtig für finanzielle Absicherung und Mitarbeiterbindung
Thomas Ostermair berät zur betrieblichen Altersvorsorge, um Haftungsrisiken zu vermeiden und tarifvertragliche Vorgaben einzuhalten
Bei Verstößen gegen tarifvertragliche Vorgaben können Geldbußen drohen
Für viele Betriebe steht „bAV“ für ein unangenehmes und zeitintensives Thema. Hier können wir mit unserem Expertenteam helfen!
Besonders kleinere Unternehmen (KMU) betrachten die betriebliche Altersvorsorge als etwas zwischen lästiger Pflicht und einem netten Goodie. Zur Selbstbeurteilung finden Sie im Folgenden eine Auswahl unserer meistgehörten Sätze, welche aber grundsätzlich nicht von einer Rechtspflicht befreien:
„Unsere Mitarbeiter sollen sich selbst darum kümmern“
„Wir haben es unseren Mitarbeitern gesagt, aber die haben daran kein Interesse“
„Wir hatten vor einigen Jahren schon mal eine Beratung in der Firma, daran hatte aber kaum einer unserer Mitarbeiter Interesse“
„Das ist viel zu aufwändig und es kommt ja eh nicht viel dabei raus“
„Wir hatten bisher keine Zeit uns darum zu kümmern“
Sollten Sie sich nicht in einem der oben aufgeführten Sätze wiedergefunden haben, dann herzlichen Glückwunsch. Sie haben höchstwahrscheinlich das Thema bAV in Ihrer Firma bereits gelöst, oder Sie sind auf dem besten Weg dorthin.
Wenn Sie sich wiedergefunden haben, dann gehören Sie zu jenem Kreis, dem wir in der Regel einfache und leicht umsetzbare Lösungen anbieten können. Wir betreuen unsere Kunden im Übrigen stets persönlich und sind ständiger Ansprechpartner, sowohl für die Mitarbeiter, als auch fürs Unternehmen – Teilweise schon über Jahrzehnte.
Überzeugen Sie sich gerne selbst in einem Gespräch, unverbindlich und kostenlos!
Die Attraktivität als Unternehmen zur Gewinnung neuer Mitarbeiter steigern und sichtbar werden.
Ein attraktives und gesundes Unternehmen erkennt man in der Regel zunächst an einer gepflegten Homepage. Sie strahlt Professionalität und Struktur in der Firma aus.
Wichtig, dass dort nicht nur nach Neukunden, sondern auch nach neuen Mitgliedern im Betriebsteam geworben wird. Das bedeutet für potenzielle Bewerber, die Auftragsbücher sind voll und der Arbeitsplatz ist sicher!
Social Benefits sollten auf der Homepage möglichst leicht zu finden sein. Hierzu zählen u.a. Leistungen wie bAV, betriebliche Krankenversicherung (bKV), Bikeleasing, Firmenwagen mit Privatnutzung, übertarifliche Bezahlung, Urlaubs-, oder Weihnachtsgeld, 4-Tage-Woche, Anzahl der Urlaubstage etc.
Ähnlich einem Eingangsbereich, erhält der Besucher über die Homepage einen ersten emotionalen Eindruck. Hier entscheidet sich in der Regel, ob er den Kontakt sucht und Teil dieses Teams werden möchte.
Wir haben uns für unsere Kunden darauf spezialisiert, einen wichtigen Teil dieser Social Benefits in den Firmen zu integrieren.
Wenn Arbeitgeber freiwillige Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung leisten, zahlen sich diese schnell wieder durch Bindung der Belegschaft und soziale Motivation aus. Jeder Teilnehmer der betrieblichen Versorgung erhält von uns eine individuelle Beratung wodurch das Verständnis für diese Versorgung und damit verbunden auch die Annahmebereitschaft zur Bruttoentgeltumwandlung dieses Benefits wesentlich erfolgreicher wird.
Wichtig ist es bei der betriebseigenen Rentenversorgung, diese nicht nur anzubieten, sondern die Belegschaft auch regelmäßig darüber zu informieren. Mit unserem Konzept reduzieren wir hier den firmeneigenen Verwaltungsaufwand ebenfalls erheblich und bieten einfache Lösungen sowohl für Kleinbetriebe, als auch für Großunternehmen an.
Bleiben Sie wettbewerbsfähig und gewährleisten Sie gleichzeitig die Zukunftssicherheit Ihrer Mitarbeiter. Erfahren Sie hier mehr über unsere maßgeschneiderten Lösungen!
Die bAV-Rente ist ein komplexes Themenfeld mit vielfältigen Einflüssen aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
Sie ist aber auch ein wichtiges Instrument zur Bindung und Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung gem. § 1a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) in Verbindung mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).
Eine Betriebsprüfung erfolgt in der Regel durch die Hauptzollämter. Sie prüfen ob der Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten erfüllt hat. Hier wird festgestellt, ob die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt errechnet und abgeführt wurden.
Die bAV ist ein gesetzliches Angebot von Arbeitgebern zur zusätzlichen Altersvorsorge und versorgt Mitarbeiter oftmals noch Jahrzehnte, auch wenn sie längst aus dem Betrieb ausgeschieden sind und den Ruhestand genießen.
Für tarifgebundene Handwerksbetriebe ist die bAV wichtig für finanzielle Absicherung und Mitarbeiterbindung, aber auch zur Gewinnung neuer Fachkräft
Unser Expertenteam berät Sie gerne zur betrieblichen Zusatzrente, um tarifvertragliche Vorgaben zu erfüllen und Verstöße oder Geldbußen zu vermeiden.
Verstöße innerhalb der bAV liegen oftmals sogar Jahrzehnte zurück und lösen gesetzliche Leistungsansprüche durch Nachhaftung aus.
Steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge zur Direktversicherung: Der Staat beteiligt sich an der Finanzierung.
Beiträge bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 % sozialversicherungsfrei. Es gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
Als erfahrener Versicherer sorgen wir mit der ERGO Vorsorge AG für eine Vielzahl an Möglichkeiten und Produkten im Bereich der Betriebsrenten. Wir stehen für Stabilität und Sicherheit und begleiten unsere Kunden über Jahrzehnte persönlich und zuverlässig.
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Gesprächstermin mit Herrn Ostermair gerne vor Ort bei Ihnen, in unserer Geschäftsstelle oder auch telefonisch.
Die bAV ist ein entscheidendes Element für Handwerksunternehmen, Fachverbände und Innungen, wie Sanitär Heizung Klima, Metall- und Elektrohandwerk sowie der IG Metall und CGM. Zu diesen Handwerksberufen innerhalb der genannten Verbände gehören zum Beispiel Installateure und Heizungsbauer, Elektriker, Metallbauer sowie andere Gewerke. Diese Versorgung ist ein hochwertiges Instrument zur Absicherung der finanziellen Zukunft der Mitarbeiter, der Bindung ans Unternehmen und zur Gewinnung neuer Fachkräfte.
In Zeiten des Fachkräftemangels kann eine attraktive bAV ein entscheidender Faktor bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter sein. Wir unterstützen Firmen dabei, passende Lösungen zu finden und bei Bedarf gemäß den Tarifbedingungen umzusetzen.
Durch unsere Expertise können wir dazu beitragen, die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter im Alter durch eine Betriebsrente zu verbessern, welche auf den Versicherungsnehmer angerechnet wird. Darüber hinaus wird die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes gestärkt.
Wir bieten individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen jedes Handwerksbetriebs zugeschnitten sind. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge haben wir Lösungen entwickelt, die die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten und die betriebliche Effizienz, verbessern.
Flexible und anpassbare Vorsorgelösungen stellen sicher, dass bei geringem Verwaltungsaufwand für das Unternehmen, jeder Mitarbeiter die bestmögliche Absicherung für seine individuellen Bedürfnisse erhält.
Die Entwicklung der Beiträge zur gesetzlichen Rente weist darauf hin, dass die Standardrente in den kommenden 15 Jahren auf etwa 42% des letzten Nettoeinkommens sinken wird!
Nutzen Sie unsere 30-jährige Fachkenntnis und die erstklassigen Produkte der ERGO. Wir sorgen für einen reibungslosen und zuverlässigen Ablauf Ihrer betrieblichen Vorsorge von Anfang bis Ende.
Hierfür haben wir ein spezifisches Verfahren entwickelt, das wir auf jedes Unternehmen individuell zuschneiden. Eine auf diese Weise geplante bAV-Versorgungsordnung schafft Klarheit in Ihrem Unternehmen und kann gleichzeitig Ihre Dokumentationspflichten als Unternehmer erfüllen. Unter anderem werden Aspekte wie Probezeit und Zuschusshöhe für Vollzeit-, Teilzeitkräfte, Geschäftsführer und Auszubildende geregelt.
der Einrichtung der bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Tarifleistungen und Probezeit
Übernahme bereits bestehender Versorgungen
der bAV-Beratung von Mitarbeitern und Geschäftsführern
technischen Änderungen z.B. Beitragsänderung oder Austritt aus dem Unternehmen
der bAV-Datenkommunikation zur Buchhaltung/Steuerberater (Beiträge, Beginn, Berücksichtigung von Probezeiten etc.)
der bAV-Beratung z.B. bei noch nicht volljährigen Azubis (Elternberatung)
Einhaltung & Erfüllung von Tarifverträgen
Anziehung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern
Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
Steuerliche Förderung
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität durch zusätzliche Vorsorgeleistungen
Möglichkeit der Gestaltung individueller Vorsorgelösungen für Mitarbeiter
Möglichkeit der Risikoabsicherung für den Betrieb und die Mitarbeiter durch zusätzliche Versicherungsleistungen
Zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter
Steuerliche Vorteile durch Entgeltumwandlung
Sozialversicherungsbeiträge werden reduziert
Arbeitgeberzuschuss
Leistungen sind Insolvenzgeschützt
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Keine Gesundheitsprüfung notwendig
Kann bei Jobwechsel mitgenommen werden
Staatliche Förderung durch Steuervorteile
Achtung: Verstoß gegen Nachweisgesetz!
Verstöße gegen das Nachweisgesetz können mit einer Geldbuße geahndet werden!
Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, dann sollten Sie:
Ihre Beschäftigten über die Möglichkeiten der bAV informieren. Dazu gehört auf jeden Fall der Arbeitgeberzuschuss gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG
Die Information in der Personalakte dokumentieren
Eine Versorgungsordnung erlassen oder eine bestehende den neuen Gegebenheiten anpassen
Holen Sie sich professionelle Unterstützung und lagern somit Ihr Risiko aus
„Mein wichtigstes Kapital hat Füße. Jeden Abend verlässt es das Unternehmen. Ich kann nur hoffen, dass es am nächsten Morgen wiederkommt”
Alfred Bertschinger
Bei Betriebsbesuchen zeigt sich häufig, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Verträge für die Altersvorsorge existieren. Als Fachleute können wir Risiken identifizieren und zukunftssichere Lösungen vorschlagen, die vor Haftung schützen.
Bei der Entscheidung für die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Versicherung muss ein passender und fachkundiger Versicherer gefunden werden.
Allerdings ist vielen Arbeitgebern nicht bewusst, dass nur wenige Anbieter alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge vollständig beherrschen und auch spezielle Branchenlösungen, wie beispielsweise die MetallRente, anbieten können.
Mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich, kann ich Sie umfassend beraten. Unsere individuellen Lösungen können dazu beitragen, Verstöße gegen tarifvertragliche Vorgaben zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne um mehr über die betriebliche Altersversorgung für tarifgebundene Handwerksunternehmen, Fachverbände und Innungen SHK, Elektro, Metallhandwerk, IGM und der CGM zu erfahren und Ihren Arbeitnehmern diese wertvolle Zusatzleistung anzubieten.
Als Ihr Vertreter von ERGO Versicherungen und Experte für betriebliche Altersvorsorge stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und die für Sie passende Lösung zu finden. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem breiten Portfolio an Vorsorgelösungen können wir sicherstellen, dass Sie und Ihre Mitarbeiter optimal für die Zukunft abgesichert sind.
Dabei berücksichtigen wir stets die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter. Zudem unterstützen wir Sie dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden und tarifvertragliche Vorgaben einzuhalten.
Gemeinsam schaffen wir eine betriebliche Altersvorsorge, die Klarheit schafft, die Dokumentationspflichten erfüllt und die finanzielle Zukunft Ihrer Mitarbeiter sichert. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.
Informieren Sie sich auch über die weiteren Dienstleistungen, wie z.B. unsere Cyberversicherung – etwa für IT-Sicherheit oder eine Unfallversicherung, Gewerbehaftpflicht, Lebensversicherung oder betriebliche Krankenversicherung.
Wichtig ist auch die Kommunikation mit den Arbeitnehmern. Eine entsprechend formulierte Versorgungsordnung schafft Übersicht und Einheitlichkeit in der betrieblichen Rentenversicherung.
Alle Arbeitnehmer sollten möglichst einzeln informiert und beraten werden, um sicherzustellen, dass das Thema verstanden wird.
Und: Die gesamte Beratung muss unbedingt dokumentiert werden – zum Schutz vor späteren Klagen.
FAQs
Wir unterstützen Handwerksunternehmen dabei, passende Vorsorgelösungen zu finden und umzusetzen. Mit unserer Expertise können wir dazu beitragen, die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu stärken.
Neu hinzukommende Mitarbeiter melden Sie ganz einfach nach Unterzeichnung des Beschäftigungsvertrages direkt an uns. Diese werden dann schnellstmöglich persönlich durch uns nach den Vereinbarungen in Ihrer firmeneigenen Versorgungsordnung beraten und entsprechend eingebunden. Wichtige Infos (beispielsweise Probezeit und Beitragsaufteilung) für die Lohnbuchhaltung, sowie eine vom Arbeitnehmer bestätigte Beratungsdokumentation als Ergänzung zum Arbeitsvertrag erhalten Sie im direkten Anschluss von uns.
Ausscheidende Mitarbeiter lösen wir aus der Versorgung heraus, sie können dann nach Wunsch den Einzelvertrag privat oder bei einem neuen Arbeitgeber fortführen.
In sehr vielen Fällen besteht die einfache Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer das vorhandene Deckungskapital eines bereits bestehenden Vertrages kostenfrei in die neue Versorgung übertragen lassen kann und somit nur ein Vertrag besteht, was auch zusätzliche Abschlusskosten vermeidet.
Wenn ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht, wird seine Versorgung entsprechend der vereinbarten Konditionen fortgeführt. Die genauen Details hängen vom individuellen Vertrag und den Bedingungen des Versorgungsplans ab.
Im Falle einer längeren Krankheit eines Mitarbeiters werden die Leistungen entsprechend der vereinbarten Konditionen erbracht. Die genauen Details werden im individuellen Vertrag festgelegt.
Ein Verstoß gegen den Tarifvertrag kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Die genauen Konsequenzen können von Fall zu Fall variieren und hängen von den speziellen Bestimmungen im jeweiligen Tarifvereinbarung ab.
Für Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitgeber gegen die Bestimmungen eines Tarifvertrages verstößt, kann dies zu arbeitsgerichtlichen Verfahren führen, in denen die Einhaltung des Tarifvertrages eingeklagt wird. Darüber hinaus können unter Umständen Schadensersatzpflichten gegenüber den Arbeitnehmern entstehen und auch Bußgelder können verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen kann der Verstoß gegen den Tarifvertrag auch als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewertet werden, die mit Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Für Arbeitnehmer: Auch Arbeitnehmer, die gegen die Bestimmungen eines Tarifvertrages verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Diese können von Abmahnungen über die Kürzung von Lohnzahlungen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen.
Aus diesen Rechtsfolgen wird ersichtlich, dass der Verstoß gegen das Tarifabkommen von beiden Seiten - Arbeitgeber und Arbeitnehmer - ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann und daher vermieden werden sollte. Es ist daher empfehlenswert, bei Unklarheiten hinsichtlich der Bestimmungen im Tarifvertrag rechtlichen Rat einzuholen.
Insbesondere in kleineren Firmen werden aber die Angestellten oftmals aus Kapazitätsgründen unzureichend oder in nicht geeigneter Weise informiert. Bei tarifgebundenen Unternehmen wird die Sache dann umso brisanter, wenn sogar Tarifverträge nicht eingehalten werden.
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